Benutzungsordnung
Fahrzeuge
Diese sind auf den Abstellplätzen zu parkieren. Die Plätze werden bei der Übergabe zugewiesen. Es können max. 6 Fahrzeuge geparkt werden.
Lärm
Unnötiger Lärm bitte vermeiden; Sie befinden sich in der Stille der Natur
Kehricht
Die Entsorgung des Kehrichts ist Sache des Benützers/Mieters und muss wieder mitgenommen werden. Werfen sie keine Raucherwaren auf den Boden oder in den Wald (Brandgefahr).
Haftung

Die Eigentümer der Waldhütte und der Brätlistelle lehnen jede Haftung für Unfälle und Schäden ab. Zur Anlage und zum Wald ist sorge zu tragen. Ausserhalb der Grillstelle ist das Feuern strengstens verboten. Nach der Benützung der Anlage ist diese sowie deren Umgebung in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Insbesondere ist das Feuer vor dem Verlassen des Areals zu löschen. Für Schäden aus der Benützung der Anlage und deren Umgebung sowie für das nicht Einhalten dieser Benützungsordnung haftet der Benutzer/Mieter, in erster Linie die als verantwortlich bezeichnete Person. Allfällige Schäden sind am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag dem Vermieter zu melden. Sachbeschädigungen werden seperat in Rechnung gestellt und können eine Strafanzeige zur Folge haben.